WILDWASSERSPORT
LECHTAL - FUN RAFTING.
UNSERE
ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 01.01.2011
1. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich
erfolgen. Sie
wird von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting telefonisch, schriftlich
oder
persönlich bestätigt und ist somit verbindlich. Wenn
nicht anders vereinbart,
wird nach erfolgter Buchung eine 50%-Anzahlung auf das Konto von
Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting 210.583 bei der Raiffeisenbank
Oberlechtal, Bankleitzahl 36220, Swift-Code für
EU-Überweisungen: IBAN AT02
3622 0000 00 21 0583 / BIC RZTIAT22220 fällig. Die restlichen
50% sind so zu
Überweisen, dass Sie bei Tourantritt auf oben genanntem Konto
eingelangt sind
(EU-Überweisungen haben eine Bearbeitungszeit bis zu 5
Bankwerktage).
2. Stornoregelungen:
|
bis zum 30.Tag vor
der Tour
|
10%
|
|
vom 29.-21.Tag vor
der Tour
|
25%
|
|
vom 20.-10.Tag vor
der Tour
|
45%
|
|
ab dem 9.Tag bis 72
Std. vor Tourbeginn
|
65%
|
|
ab 72 Std. bis
Tourantritt
|
85%
|
|
bei Nichtantritt
der Tour
|
100%
|
3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation
zu
entnehmen. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine
Terminkoordination mit
weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.
4. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte
Tour notwendigen psychischen
und physischen Voraussetzungen, die im Katalog, in der
Detailausschreibung und
in den Geschäftsbedingungen angeführt werden,
mitzubringen.
5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte
Personen sind von der
Tour ausgeschlossen. Dies gilt auch für körperlich
und geistig für die Ausübung
der Rafting-, Canyoning und Canadiertouren ungeeignete Personen.
6. Jeder Teilnehmer an Touren von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting
ist
sich darüber im Klaren, dass sie sich an einer
Abenteueraktivität beteiligt,
die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen
Pauschalreise bieten
kann. Touren von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting werden von
geprüften
Tourleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den
neuesten Sicherheitsnormen.
Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder
Tour wird eine
Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind aber
vielfältig und daher
nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung
für alle Schäden und Ansprüche
gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber Wildwassersport
Lechtal - Fun Rafting
und den Tourenleitern wird auf Fahrlässigkeit und Vorsatz
beschränkt. Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting
haftet nicht für Schäden,
die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das
gebuchte Programm hinausgehen.
Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des
Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur
insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden
betreffen.
7. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des
Tourenleiters /
Tourführers zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die
Teilnehmer einer
Tour müssen sich gegenseitig unterstützen.
8. Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere
Geschäftsbedingungen
verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen
Voraussetzungen nicht
aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour
abzubrechen. Dem
Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen
unvorhergesehener
Umstände, die die Sicherheit der Gäste
gefährden können (zum Beispiel zu hoher
Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der
Teilnehmer, usw.),
abzuändern, zu erweitern, abzubrechen oder
einzuschränken. Wildwassersport
Lechtal - Fun Rafting ist berechtigt bei Vorliegen derartiger
Umstände vom
Vertrag zurückzutreten.
9. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter
unverzüglich zu melden.
10. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer
genau
vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert.
Wildwassersport
Lechtal - Fun Rafting übernimmt keine Gewähr
für die Einhaltung dieser
Richtzeiten.
11. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit
privaten
Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programms von
Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting. Wir übernehmen daher
keinerlei Haftung
für Unfälle und Schäden, die dabei
entstehen.
12. Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und
UN-Kaufrecht).
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht Reutte.
Für Konsumenten gilt
der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.
13. Preis- oder Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen
werden vorbehalten.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder
teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame
Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die
dem
Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten entspricht.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung
der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehner
Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend
machen,
wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag
verjähren in 6
Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag
nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht,
so
ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die
Ansprüche schriftlich zurückweisen.
14. Die Punkte 1.-13. gelten für alle Wildwassersport Lechtal
- Fun Rafting
Touren. Für die nachfolgend angeführten Touren gelten
die jeweiligen besonderen
Bedingungen zusätzlich.
Besondere
Bedingungen für "Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting"
Raftingtouren:
15. Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im
fließenden Gewässer
voraus.
16. Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht
gestattet. Kinder
zwischen 6 und 15 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 18
Jahre
alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert. Auf dem Lech
gilt, pro fünf Kinder
eine geeignete, mindestens 18-jährige Aufsichtsperson. Auf dem
Inn ist eine
Beförderung erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erlaubt.
17. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu
tragen, dass der
Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse
geschlossen sind. Jeder
Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour
notwendige Ausrüstung
mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei
unvollständiger
Ausrüstung - wenn dieser Umstand auf eine
Nachlässigkeit des Teilnehmers
zurückzuführen ist - von der Tour
auszuschließen.
18. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist
verboten.
19. Für mutwillige Beschädigungen von Booten und
Ausrüstung haftet der
Fahrgast.
20. Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des
Bootes und der
Ausrüstung vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
21. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und
Aussteigen
in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit
Untiefen,
rutschigen Steinen, unterschiedlichen
Strömungsverhältnissen und einem
Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte
Verletzungsgefahr
besteht.
Beförderungsbedingungen
für "Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting" Canadiertouren:
22. Neben den Punkten 1-20 gelten für diese Touren folgende
Punkte als
zusätzlich als vereinbart.
23. Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer
Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle
anzuhalten
um den Blickkontakt wieder herzustellen.
24. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und
Sträuchern sind zu meiden.
25. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen
Touren kein
Bootsführer von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting im Boot
mitfährt. Es
erfolgt die Einschulung und die Begleitung der Gruppe mit einem eigenen
Boot am
Fluss durch den Bootsführer von Wildwassersport Lechtal - Fun
Rafting. Die
Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und
eventuellen
Gefahrenstellen ausweichen.
Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting übernimmt keine Haftung
für Schäden und
Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.
Besondere
Bedingungen für "Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting"
Canyoningtouren:
26. Die Begehung eines Canyon erfolgt größtenteils
im weglosen Gelände, wo auch
mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem
jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder
Teilnehmer
besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Canyoning
ist eine extrem mit der Natur verbundene „Sportart“,
in extremen Gelände, dadurch sind auch Verletzungen beim
Canyoning nicht gänzlich auszuschließen.
27. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur
gesichert und unter Aufsicht
des Canyoningführers begangen werden. In einer Schlucht ist
mit
Steinschlaggefahr zu rechnen.
28. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den
übrigen
Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.
29. Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung
verwendet. Jeder
Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour
eine genaue Einschulung in
den Umgang mit dieser Ausrüstung. Diese Ausrüstung
ist besonders umsichtig und
vorsichtig zu handhaben.
30. Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des
Canyoningführers darf gesprungen
werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den
Wasserbecken
ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in
den vom
Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden darf.
Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht
möglich sein, so ist dies dem
Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet
ist, alternative
Möglichkeiten für die sichere Überwindung
der Höhendifferenz zu finden. Jeder
Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere,
rutschfreie
Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an
den Körper presst und nur
mit den Beinen voran springt.
Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der
Grund berührt
wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muss.
Rutschen im
Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit
vorgeneigtem Kopf und
verschränkten Händen zu erfolgen. Von jedem
Teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe
mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände
geeignet sind, selbst
mitzubringen.
31. Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der
Karabiner
immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten
sind sofort dem Canyoningführer
mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer
Rücksicht zu nehmen und
auf Anordnung des Canyoningführer diesem vertretbare
Hilfestellung zu geben.
Besondere Bedingungen für "Wildwassersport Lechtal - Fun
Rafting"
Verleihausrüstung:
32. Unternehmungen mit Verleihausrüstung von Wildwassersport
Lechtal - Fun
Rafting erfolgen ohne Tourenleiter. Die Unternehmungen erfolgen daher
auf
eigene Gefahr. Für Schäden wird keine Haftung
übernommen.
33. Für Schäden, die bei der verliehenen
Ausrüstung von Wildwassersport Lechtal
- Fun Rafting aufgetreten sind, hat der Mieter zu haften.