WILDWASSERSPORT
LECHTAL - FUN RAFTING.
UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 01.01.2010
1. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie
wird von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting telefonisch, schriftlich oder
persönlich bestätigt und ist somit verbindlich. Wenn nicht anders vereinbart,
wird nach erfolgter Buchung eine 50%-Anzahlung auf das Konto von
Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting 210.583 bei der Raiffeisenbank
Oberlechtal, Bankleitzahl 36220, Swift-Code für EU-Überweisungen: IBAN AT02
3622 0000 00 21 0583 / BIC RZTIAT22220 fällig. Die restlichen 50% sind so zu
Überweisen, dass Sie bei Tourantritt auf oben genanntem Konto eingelangt sind
(EU-Überweisungen haben eine Bearbeitungszeit bis zu 5 Bankwerktage).
2. Stornoregelungen:
|
bis zum 30.Tag vor der Tour
|
10%
|
|
vom 29.-21.Tag vor der Tour
|
25%
|
|
vom 20.-10.Tag vor der Tour
|
45%
|
|
ab dem 9.Tag bis 72 Std. vor Tourbeginn
|
65%
|
|
ab 72 Std. bis Tourantritt
|
85%
|
|
bei Nichtantritt der Tour
|
100%
|
3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation zu
entnehmen. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit
weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.
4. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen
und physischen Voraussetzungen, die im Katalog, in der Detailausschreibung und
in den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen.
5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der
Tour ausgeschlossen. Dies gilt auch für körperlich und geistig für die Ausübung
der Rafting-, Canyoning und Canadiertouren ungeeignete Personen.
6. Jeder Teilnehmer an Touren von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting ist
sich darüber im Klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt,
die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten
kann. Touren von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting werden von geprüften
Tourleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen.
Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine
Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher
nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche
gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting
und den Tourenleitern wird auf Fahrlässigkeit und Vorsatz
beschränkt. Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting haftet nicht für Schäden,
die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen.
Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur
insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.
7. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters /
Tourführers zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer
Tour müssen sich gegenseitig unterstützen.
8. Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen
verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht
aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem
Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener
Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher
Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer, usw.),
abzuändern, zu erweitern, abzubrechen oder einzuschränken. Wildwassersport
Lechtal - Fun Rafting ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom
Vertrag zurückzutreten.
9. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.
10. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau
vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. Wildwassersport
Lechtal - Fun Rafting übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser
Richtzeiten.
11. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten
Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programms von
Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung
für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.
12. Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht).
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht Reutte. Für Konsumenten gilt
der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.
13. Preis- oder Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder
teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame
Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die dem
Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten entspricht.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehner
Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen,
wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6
Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so
ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die
Ansprüche schriftlich zurückweisen.
14. Die Punkte 1.-13. gelten für alle Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting
Touren. Für die nachfolgend angeführten Touren gelten die jeweiligen besonderen
Bedingungen zusätzlich.
Besondere
Bedingungen für "Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting"
Raftingtouren:
15. Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer
voraus.
16. Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht gestattet. Kinder
zwischen 6 und 15 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 18 Jahre
alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert. Auf dem Lech gilt, pro fünf Kinder
eine geeignete, mindestens 18-jährige Aufsichtsperson. Auf dem Inn ist eine
Beförderung erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erlaubt.
17. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, dass der
Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder
Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung
mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger
Ausrüstung - wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers
zurückzuführen ist - von der Tour auszuschließen.
18. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.
19. Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der
Fahrgast.
20. Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes und der
Ausrüstung vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
21. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und Aussteigen
in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen,
rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem
Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr
besteht.
Beförderungsbedingungen
für "Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting" Canadiertouren:
22. Neben den Punkten 1-20 gelten für diese Touren folgende Punkte als
zusätzlich als vereinbart.
23. Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer
Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten
um den Blickkontakt wieder herzustellen.
24. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden.
25. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Touren kein
Bootsführer von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting im Boot mitfährt. Es
erfolgt die Einschulung und die Begleitung der Gruppe mit einem eigenen Boot am
Fluss durch den Bootsführer von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting. Die
Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen
Gefahrenstellen ausweichen.
Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting übernimmt keine Haftung für Schäden und
Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.
Besondere
Bedingungen für "Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting"
Canyoningtouren:
26. Die Begehung eines Canyon erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch
mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem
jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer
besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourenleiter zeigt, wie man
sich bewegen muss.
27. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht
des Canyoningführers begangen werden. In einer Schlucht ist mit
Steinschlaggefahr zu rechnen.
28. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den übrigen
Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.
29. Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder
Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour eine genaue Einschulung in
den Umgang mit dieser Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist besonders umsichtig und
vorsichtig zu handhaben.
30. Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningführers darf gesprungen
werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken
ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom
Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden darf.
Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies dem
Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative
Möglichkeiten für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder
Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere, rutschfreie
Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an den Körper presst und nur
mit den Beinen voran springt.
Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt
wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muss. Rutschen im
Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und
verschränkten Händen zu erfolgen. Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe
mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst
mitzubringen.
31. Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der Karabiner
immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningführer
mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und
auf Anordnung des Canyoningführer diesem vertretbare Hilfestellung zu geben.
Besondere Bedingungen für "Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting"
Verleihausrüstung:
32. Unternehmungen mit Verleihausrüstung von Wildwassersport Lechtal - Fun
Rafting erfolgen ohne Tourenleiter. Die Unternehmungen erfolgen daher auf
eigene Gefahr. Für Schäden wird keine Haftung übernommen.
33. Für Schäden, die bei der verliehenen Ausrüstung von Wildwassersport Lechtal
- Fun Rafting aufgetreten sind, hat der Mieter zu haften.